Für den Holzschutz hat sich seit alters bekannt Borax bewährt. Eine 8%ige Lösung wird heiß zweimal auf das Holz gebracht. Die Lösung wirkt fungizid, insektizid und ist zudem feuerhemmend. Borax eignet sich ebenfalls vorbeugend gegen Hausbockbefall.
Neue Entwicklungen gegen dahin, Auszüge von Pflanzen und Holz als Imprägniermittel herzustellen. Besonders geeignet als Insektizide haben sich Pyrethrum-Präparate erwiesen.
Als gesundheitlich unbedenkliche und bewährte Naturprodukte haben sich Rindenauszüge und – in kombinierter Behandlung – Leinölfirnis oder Olivenöl erwiesen. Diese Öle werden zu 50% mit Terpentinöl verdünnt und ca. 70°C heiß aufgetragen.
Empfehlenswert ist auch die alt bewährte Methode, das Holz mit heißer Holzaschen- oder Sodalauge abzubürsten oder abzuwaschen.
Sofern für einen Imprägnierungsauftrag die DIN 68 800 zugrunde gelegt wird, dürfen nur Mittel mit einem gültigen Prüfzeichen verwendet werden. Die Wirkung eines chemischen Holzschutzverfahrens ist im wesentlichen von dem Schutzmittel, dem angewendeten Verfahren sowie von der Eindringtiefe abhängig.
Die Forderungen der DIN 68 800 sind nach der einschlägigen Bauaufsichtsverordnung nur bei öffentlichen oder staatlich geförderten Bauten einzuhalten. Privaten Bauherren ist es freigestellt, ob sie überhaupt imprägnieren oder ob sie amtlich zugelassene oder andere Mittel verwenden.